Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die SQC-QualityCert GmbH ist ein Anbieter von Zertifizierungsleistungen nach Standards des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e. V. (im Folgenden auch DIQP). Diese basieren unter anderem auf Mitarbeiter-, Auszubildenden- und Kundenbefragungen aber auch auf anderen Kriterien. Als Zertifizierungsgesellschaft bestätigen wir die Einhaltung der DIQP Standards und den erfolgreichen Abschluss der Zertifizierung eines Unternehmens. Mit entsprechenden Siegeln wie etwa Arbeitgebersiegeln, Servicesiegeln und Nachhaltigkeitssiegeln des DIQP und den zu Grunde liegenden Verfahren, kann die SQC-QualityCert GmbH Unternehmen helfen, Fachkräfte zu gewinnen, die Qualität von Waren und Dienstleistungen zu steigern, Kosten zu senken und die Produktivität zu optimieren. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen als unserem Kunden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlage
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) bilden die Grundlage für alle unsere Angebote, Beratungs-, Marktforschungs-, Zertifizierungs- und sonstigen Leistungen. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde (im Folgenden „Kunde“, „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“) Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten auch im grenzüberschreitenden Verkehr.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung für den Kunden vorbehaltlos ausführen oder der Kunde in kaufmännischen Bestätigungsschreiben (erneut) auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung erforderlich.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Formbestimmungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
§ 3 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen internationalen Privatrechts, insbesondere der Verweisungsnormen des UN-Kaufrechts.
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit der für den Ort unseres Geschäftssitzes in Rangsdorf zuständigen Gerichte vereinbart.
§ 4 Vertragspartner, Angebot und Vertragsabschluss
(1) Ihr Vertragspartner ist die:
SQC-QualityCert GmbH
Bessemerstraße 82, 12103 Berlin
(im Folgenden „SQC-QualityCert“, „wir“ oder „uns“)
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlinn Charlottenburg unter HRB 233 825 B.
Geschäftsführer: Herr Oliver Scharfenberg
USt.-ID Nr.: DE327999030
Telelfon 030/233 276 440
Telefax 030/233 276 441
E-Mail: anfrage@sqc-cert.de
(2) Die Angebote und Preisangaben in unserem Internetauftritt, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte unserem individuellen Angebot und/oder der spezifischen Leistungsbeschreibung.
(3) Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(4) Die Annahme kann entweder in Schrift- oder Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn mit der Ausführung der Leistung/en erklärt werden. Eine etwaige Vorkasse-Rechnung der SQC-QualityCert über die beauftragten Leistungen ersetzt die Auftragsbestätigung.
§ 5 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Zertifizierungsverfahren auf Grundlage der vom DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und –prüfung e.V. vorgegebenen Kriterien (zu beziehen über das DIQP). Die angebotenen Zertifizierungsverfahren basieren auf einer Auswertung von DSGVO-konform durchgeführten Mitarbeiter-, Auszubildenden- und/oder Kundenbefragungen, die über einen von der SQC-QualityCert bereitgestellten Online-Fragebogen erfasst werden. Für die Durchführung der Zertifizierungsleistungen stellt SQC-QualityCert dem Auftraggeber einen Link zu dem für den Kunden eingerichteten Online-Fragebogen bereit. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchläuft und die vom DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und –prüfung e.V. vorgegebenen Vergabekriterien erfüllt, bescheinigt SQC-QualityCert die Erfüllung der Vergabekriterien für die Erteilung des beantragten Gütesiegels bzw. Qualitätssiegels. Die Überwachung der Erfüllung der Vergabekriterien durch SQC-QualityCert erfolgt selbständig und unabhängig auf Grundlage der ermittelten Ergebnisse. Die ermittelten Ergebnisse basieren auf einer transparenten Auswertung der erfassten Daten und beinhalten keine Wertung seitens von SQC-QualityCert. Das Ergebnis der Auswertung durch SQC-QualityCert wird sowohl im Falle der Ablehnung als auch bei Zuerkennung eines Gütesiegels dokumentiert. Bei positiver Entscheidung durch SQC-QualityCert wird die Zuerkennung des Qualitäts- bzw. Gütesiegels und dessen Geltungsdauer mit einer Urkunde bestätigt. Die Gültigkeit des Gütesiegels wird durch das Jahr bzw. die Jahre, in dem das Siegel gültig ist, gekennzeichnet (z. B. 2021/2022).
(2) Vorbenannte Zertifizierungsleistungen sind im Zweifel als Dienstleistungen i.S.d. § 611 BGB anzusehen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines DIQP Gütesiegels besteht nicht.
(3) Soweit keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde und keine zwingenden Reglungen eine bestimmte Vorgehensweise erfordern, ist SQC-QualityCert berechtigt, Methode, Art und Inhalt der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
(4) Zertifizierungsleistungen werden aktuell für die Gewährung der folgenden DIQP Güte- und Qualitätssiegel angeboten:
– Top Arbeitgeber (DIQP)
– Attraktiver Arbeitgeber (DIQP)
– Geprüfte Servicequalität (DIQP)
– Familienfreundlicher Arbeitgeber (DIQP)
– Top Ausbildungsbetrieb (DIQP)
– Top Service (DIQP)
– Top Qualität (DIQP)
– Klimaneutrales Unternehmen (DIQP)
– Klimaneutrales Produkt (DIQP)
– Geprüfte Nachhaltigkeit (DIQP)
– Nachhaltiges Unternehmen (DIQP)
– TRUSTED COMPANY CERTIFICATE (DIQP)
Die angebotenen Zertifizierungsleistungen für die vorstehenden Zertifizierungen sind jeweils gesondert zu beauftragen.
(5) Für die Nutzung der DIQP Güte- und Qualitätssiegel gelten die hier abrufbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und –prüfung e.V.: https://www.diqp.eu/ueberuns/nutzungsbedingungen/
Die Einbeziehung und Geltung der vorstehenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen des DIQP Deutsches Institut für Qualitätsstandards und –prüfung wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart.
§ 6 Fairness-Schutz
(1) SQC-QualityCert ist sich des Umstands bewusst, dass das Interesse der Kunden stets auf eine erfolgreiche Zertifizierung und die Zuerkennung des beantragten Qualitäts- und/oder Gütesiegels gerichtet ist. Gleichwohl verlangt die Glaubwürdigkeit eines jeden verlässlichen Siegels, dass keine Abweichungen von den Vergabekriterien zugelassen werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden das Zertifizierungsverfahren (Auswertung von Mitarbeiter-, Auszubildenden- und Kundenbefragungen) und die Zertifizierung (Zertifizierung inkl. Siegelgrafiken, Acrylaufsteller und Zertifizierungsurkunde) in unseren Angeboten stets als eigenständige Kostenpositionen aufgeführt.
(2) Sofern das Zertifizierungsverfahren mit der Bewertung „sehr gut“ abgeschlossen wird, wird der Auftraggeber automatisch zertifiziert.
(3) Wird das Zertifizierungsverfahren hingegen mit der Bewertung „gut“ oder „befriedigend“ abgeschlossen, gewährt SQC-QualityCert dem Auftraggeber das Recht, die Zertifizierung abzulehnen. Im Fall der Ablehnung wird das gesondert ausgewiesenen Zertifizierungsentgelt nicht berechnet. Der Auftraggeber erhält jedoch die Auswertung des Zertifizierungsverfahrens in Tabellenform.
§ 7 Leistungsfristen/-termine
Soweit Leistungsfristen und -termine benannt werden, beruhen diese auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von SQC-QualityCert schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
§ 8 (Mitwirkungs-) Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Auftragserfüllung durch SQC-QualityCert umfassend mitzuwirken. Insbesondere ist der Auftraggeber gehalten, den bereitgestellten Link zu dem Online-Fragebogen selbständig an Mitarbeiter, Auszubildende und/oder Kunden zu verteilen und eine ausreichende Teilnahme an der Befragung sicherzustellen. Ferner hat der Auftraggeber gegenüber SQC-QualityCert einen Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung zu benennen und Anfragen durch SQC-QualityCert wie auch zertifizierungsrelevante Fragen aus dem HR-Interview oder zum Beispiel aus dem Managementinterview unverzüglich und umfassend zu beantworten. Für alle Schäden und/oder Verzögerungen die SQC-QualityCert aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber hat SQC-QualityCert vor Beginn der Zusammenarbeit und, soweit erforderlich, auch danach alle zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungshilfen oder Dritter rechtzeitig und für SQC-QualityCert kostenfrei erbracht werden.
(4) Führt eine unterbliebene Mitwirkungshandlung des Aufraggebers dazu, dass innerhalb eines Zeitraums von 10 Wochen ab erstmaliger Bereitstellung des für den Kunden bereitgestellten Links zum Online-Fragebogen kein Rücklauf an Befragungsdaten für eine vorgabenkonforme Auswertung des Zertifizierungsverfahrens vorhanden ist, bleibt der Vergütungsanspruch von SQC-QualityCert hiervon unberührt und SQC-QualityCert ist berechtigt, das gesondert ausgewiesene Entgelt für die Durchführung des Umfrageverfahrens zu beanspruchen.
(5) Es obliegt dem Auftraggeber, die technische Infrastruktur (internetangebundenes EDV-Gerät, aktuelle Browsersoftware) für die Nutzung des Online-Fragebogens und die Nutzung eines digitalen Siegels (Bilddatei) in eigner Verantwortung vorzuhalten.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was den störungsfreien Betrieb und die ununterbrochene Erreichbarkeit der bereitgestellten Onlinedienste beeinträchtigt.
(7) Die Auftraggeber verpflichten sich, das von SQC-QualityCert bereitgestellte Angebot nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
– um diffamierendes, rassistisches, pornografisches oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material zu verbreiten;
– um Dritte zu nötigen oder auf sonstige von diesen nicht gewünschte Weise zu bedrängen oder deren Rechte zu verletzen;
– um infizierten Dateien, oder infizierte Software über die von SQC-QualityCert bereitgestellten Dienste zu verbreiten;
– um Dateien über die von SQC-QualityCert bereitgestellten Dienste zu verbreiten, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen und/oder für die der Auftraggeber keine ausreichenden Nutzungsrechte nachweisen kann.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird, soweit diese anfällt, in der am Tag der Rechnungsstellung in der gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und berechnet. Soweit sich die Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG auf den Auftraggeber verschiebt, wird die Umsatzsteuer weder ausgewiesen noch berechnet.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungstellung ohne Abzug fällig und sofort zu begleichen. SQC-QualityCert ist zudem, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Hinsichtlich des Eintritts und der Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Vorbehaltlich einer Leistung gegen Vorkasse erfolgt die Rechnungstellung unmittelbar nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens (Auswertung von Mitarbeiter-, Auszubildenden- und Kundenbefragungen), spätestens jedoch 3 Monate nach erstmaliger Bereitstellung des für den Kunden bereitgestellten Links zum Online-Fragebogen.
(4) Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis der Kunde entweder die Vergütung bezahlt oder angemessene Sicherheit geleistet hat und nur sofern diese Leistungen nicht anfechtbar sind. Nach erfolglosem Ablauf einer von uns für die Zahlung bzw. Stellung der Sicherheit gesetzten angemessenen Frist sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen.
(7) Eingehende Zahlungen werden nach Wahl von SQC-QualityCert zum Ausgleich der ältesten oder der am geringsten gesicherten Verbindlichkeit verwendet.
§ 10 Datenschutzhinweise
(1) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen oder einen Vertragsschluss anbahnen, erheben wir von Ihnen ggfls. folgende Informationen:
•Anrede, Vorname, Nachname,
• eine gültige E-Mail-Adresse,
• Steuernummer
• Anschrift
• Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
• um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
• zur Korrespondenz mit Ihnen;
• zur Rechnungsstellung;
• zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.
Die für einen Vertragsschluss von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben
(2) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
(3) Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
– Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
– gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
– gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
– gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
– gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Geschäftssitzes wenden.
(4) Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Um von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, genügt eine Erklärung per E-Mail an anfrage@sqc-cert.de.
§ 11 Haftung
(1) Im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet SQC-QualityCert für den im Zeitpunkt der Schadensverursachung vorhersehbaren Schaden, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
(2) Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz haftet SQC-QualityCert unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet SQC-QualityCert nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks im Einzelfall von wesentlicher Bedeutung sind, und die Erreichung des Vertragszwecks ohne die Pflichterfüllung tatsächlich gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf das Auftragsvolumen beschränkt.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(5) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz nach den Absätzen 1 bis 4 verjähren vorbehaltlich einer zwingenden längeren Verjährungsfrist binnen eines Jahres, gerechnet ab Kenntnis des Auftraggebers vom Entstehen des Anspruchs.
(6) Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SQC-QualityCert.
§ 12 Vertraulichkeit
SQC-QualityCert verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemachten Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck auszuwerten. Zugänglich gemachte Informationen werden nur an Dritte weitergegeben, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Berlin.
(2) Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung von SQC-QualityCert in Textform.
(3) Jede Partei ist unabhängig und keine Regelung dieser AGB begründet ein Joint Venture, eine Personengesellschaft oder ein Vertretungsverhältnis.
(4) Die hier verfassten AGB sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Textform gefasst werden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.